Anforderungen an den Lagerraum nach ISO 20023

Lesen Sie hier Details zu den wichtigen Anforderungen an das Pelletlager nach ISO 20023

Anforderungen an den Lagerraum

Die Anforderungen an ein Pelletlager werden in der ISO 20023 im Detail beschrieben. Die wichtigsten Anforderungen an das Pelletlager sind, dass der Brennstoff vor Feuchtigkeit geschützt ist, der Lagerraum gut belüftet ist und dass Einblasstutzen vorhanden sind, mit denen die Pellets von außen aus einem Tankwagen eingeblasen werden können.

Die LKW-Zufahrt muss eine Mindestbreite von 3 Metern und eine Mindesthöhe von 4 Metern aufweisen und sollte bis auf unter 30 Meter an den Befüllstutzen heranführen.

Wie viele biogene Stoffe emittieren auch Pellets in geringer Menge das giftige und geruchlose Kohlenmonoxid (CO). Besonders in den ersten zwei bis drei Wochen nach der Befüllung kann die große Menge Pellets in dem kleinen Luftvolumen des Lagers zu einer höheren Konzentration von CO führen. Diese Emission geht manchmal einher mit einer ungewohnten Geruchsentwicklung. Dies ist der Fall bei Pellets, bei denen Kiefernholz mitverarbeitet wurde.

Befüllstutzendeckel mit Belüftungsfunktion

Um die Anreicherung von CO im Pelletlager zu vermeiden, ist der Befüllstutzendeckel mit Belüftungsfunktion entwickelt worden. Schon durch den geringen Luftaustausch infolge der Temperaturschwankungen zwischen Innenraum und Freien wird das CO abgeführt.

Belüfteter Befüllstutzendeckel
Jedes Pelletlager sollte mit belüfteten Befüllstutzendeckel ausgestattet sein.

Die Befüllleitungen sollten daher ins Freie geführt werden und möglichst wenige Richtungsänderungen aufweisen. Sie müssen elektrisch leitfähig und geerdet sein. Die Befüllstutzen dürfen sich maximal 2 Meter über der Standfläche befinden und müssen mit belüftbaren Verschlussdeckeln versehen sein.

Bestellungen der belüftbaren Befüllstutzendeckel führen Sie bitte bei der Firma HCP0 durch.

Im Lager müssen Elektro- und Wasserinstallationen unter Putz liegen. Kein Licht im Lager!
Lt. OIB-Richtlinie 2/2019 (PDF) handelt es sich bei Heiz- und Brennstofflagerräumen um Räume mit erhöhter Brandgefahr. Deren Wände und Decken müssen in REI 90 bzw. EI 90 ausgeführt sein und raumseitig in A2 bekleidet sein.

Häufig verwendet und zu empfehlen sind Lagersysteme, meist Sacksilos, die für eine optimale Lagerung und Entleerung des Brennstoffs sorgen und die bei einer Größe bis zu 15 m3 (ca. 10 t) auch im Heizungsraum aufgestellt werden können. Aufstellungsräume von Lagerbehältern aus luftdurchlässigem Gewebe (Gewebetanks) müssen eine ins Freie mündende Lüftungsöffnung haben.

Sacksilos und andere Lagersysteme werden von der Fa. Geoplast, aber auch von den jeweiligen Kesselherstellern angeboten.

An allen Pelletlagern muss das folgende Lagerraumschild gut sichtbar angebracht sein:

Dieses Warnschild muss an jedem Pelletlager auf mögliche Gefahren hinweisen.
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