Landesförderungen für Pelletheizungen
Die österreichischen Bundesländer unterstützen die Investition in eine umweltfreundliche Pelletheizung durch Förderungen.

Die Landesförderungen im Überblick:
Bundesland | Landes-Förderung* |
Burgenland | 3.500 € |
Kärnten |
6.000 € |
Niederösterreich |
4.320 € 1 |
Oberösterreich | 2.900 €2 |
Salzburg | 5.000 € |
Steiermark | 2.500 € |
Tirol | 9.000 € |
Vorarlberg | 4.000 € |
Wien | 12.250 €3 |
Die Landesförderungen im Detail:
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Wien:MA 50Maria-Restituta-Platz 1/6. Stock, Infopoint1200 WienTel.: 01/4000-74860
Umstieg von Öl- oder Gasheizungen sowie von einer alten Holzheizung
Für Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser gibt es einen einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss von 35 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal 8.000 Euro, wenn eine Zentralheizungsanlage mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen errichtet oder bestehende Systeme auf solche umgerüstet oder nachgerüstet werden. -
Niederösterreich:Landesregierung WohnbauförderungLandhausplatz 1/7a3109 St. PöltenTel.: 02742 22133
Wenn Sie in Niederösterreich ansässig sind und planen, Ihr bestehendes fossiles Heizungssystem durch ein neues, umweltfreundliches Heizungssystem zu ersetzen, können Sie von einem Annuitätenzuschuss des Landes profitieren. Dieser Zuschuss wird in Höhe von 4 % wird zusätzlich zu den Förderungen des Bundes gewährt.
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Oberösterreich:Landesregierung, Abt. Land-und ForstwirtschaftBahnhofplatz 14021 LinzTel.: 0732/7720-11833
Oberösterreich fördert die Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pelletheizung mit einem einmaligen Zuschuss von 3.500.- Euro.
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Salzburg:Amt der Salzburger LandesregierungPostfach 5275010 SalzburgTel.: 0662 8042 – 0
Umstieg von Öl- oder Gasheizungen
Das Land Salzburg fördert die Umstellung auf Pelletheizungen bei Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem einmaligen Direktzuschuss von 5.000,- Euro.
Umstieg von einer alten Holzheizung
Das Energieressort des Landes Salzburg fördert den Austausch von voll funktionsfähigen Biomasse-Kesseln durch kleinere oder gleich leistungsstarke Neuanlagen, sofern der Gesamtnutzungsgrad der Anlage nachweislich erhöht wird. Förderhöhe: 5.000,- Euro. -
Tirol:Amt der Tiroler LandesregierungEduard-Wallnöfer-Platz 36020 InnsbruckTel.: 0512/5082732
Tirol fördert die Umstellung auf Pelletheizungen mit unterschiedlichen Förderungen:
- Annuitätenzuschuss - Finanzierung mit Bankkredit gefördert werden 25 % der Investitionskosten als Annuitätenzuschuss bei Kreditfinanzierung mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren
- Einmalzuschuss - Finanzierung mit Eigenmitteln gefördert werden 15 % der Investitionskosten als Einmalzuschuss
- Zusatzförderung Ökobonus - bei der Reduktion des Heizwärmebedarfs (Sanierung/Dämmung). Die Höhe des Ökobonus ist abhängig von der Ökostufe und der Nutzfläche des Gebäudes. So erhalten zB Gebäude unter 300m2 in der Ökostufe 2030 einen Bonus von 3.850,-
Zusatzförderung Bonus - klimafreundliches Heizsystem
Der Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein hocheffizientes alternatives System wird gefördert. Diese Förderung wird zusätzlich zur Förderung für Einzelbauteile oder zur Ökobonusförderung (umfassende, thermisch-energetische Sanierung) gewährt. Zuschuss in der Höhe von EUR 3.000,-
Die Tiroler Sanierungsförderung gilt nur für Hauptwohnsitze und im Rahmen von Einkommensgrenzen.
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Vorarlberg:Landesregierung Abt. VIaRömerstraße 156901 BregenzTel.: 05574/511-26 116
Basisförderung von 2.000,- € für Pelletkessel gem. Umweltzeichen Richtlinie UZ37, max. 50%.
Zusätzlicher Förderbonus von 2.000,- €, wenn die Pelletheizung eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung ersetzt.
Bei Ölheizungen muss der Öltank entfernt werden und die neue Anlage muss das Hauptheizsystem des Gebäudes sein. -
Burgenland:Burgenländische EnergieagenturMarktstraße 37000 EisenstadtTel.: 057/600/2801
Umstieg von Öl- und Gasheizungen sowie alten Allesbrennern
Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 2.200 Euro. -
Steiermark:Landesregierung WohnbauförderungDietrichsteinplatz 158010 GrazTel.: 0316 / 877-3713
Wird ein bestehendes, fossiles Heizungssystem durch eine Pelletheizung bis zu einer Nennwärmeleistung von maximal 400 kW ersetzt, fördert das Land Steiermark mit maximal 30% und bis zu 2.500 Euro.
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Kärnten:Landesregierung WohnhaussanierungMießtalerstraße 69020 KlagenfurtTel.: 05 0536-30447
Das Land Kärnten fördert die Umstellung auf Pelletheizungen für Eigenheime und sonstige Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen mit einem Förderungskredit oder einem Einmalzuschuss von 35% der Investitionskosten,
- max. 6.000 € für den Ersatz einer fossilen Heizanlage
- max. 3.000 € für den Ersatz einer anderen alten Heizanlage
*Höchstmögliche Förderung (ohne Bonus) beim Wechsel von Öl- oder Erdgaskesseln zu Pellet- oder Hackgutheizungen in Einfamilienhäusern, vorausgesetzt die Investitionskosten betragen mindestens 24.000 Euro.
1Für die Umstellung von einem fossilen Heizsystem auf eine Holzheizung gibt es einen Annuitätenzuschuss von 4% zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens. Bei angenommenen Sanierungskosten von 24.000 Euro sind 45% (10.800 Euro) förderfähig. Auf diesen Betrag wird für 10 Jahre ein 4%-Zuschuss gewährt, was insgesamt 4.320 Euro entspricht.
2Die Bonus-Förderung für stromerzeugende Biomasse-Heizanlagen beträgt maximal 5.000 Euro, was höchstens 50 % der Investitionskosten abdeckt.
3Im Rahmen thermischer Sanierung: Förderung für Biomasse-Anlagen nur mit gleichzeitiger Installation einer Solar- oder PV-Anlage; maximal 35% von bis zu 35.000 Euro. Erwartete Anpassung der Richtlinien im März 2024.
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