Landesförderungen für Pelletheizungen
Die österreichischen Bundesländer unterstützen die Investition in eine umweltfreundliche Pelletheizung durch Förderungen.
Die Landesförderungen im Überblick:
| Bundesland | Landes-Förderung 1 |
| Burgenland | 3.500 € |
| Kärnten | 6.000 € |
| Oberösterreich | 2.900 € 2 |
| Salzburg | 3.000 € |
| Tirol | 6.500 + 3000 (weitere Förderung) € |
| Vorarlberg | 4.000 € |
| Wien | 8.000 € 3 |
| Steiermark | 3.000 € für den Tausch einer alten Biomasse/Holzheizung. Ab 01.02.26 |
| Niederösterreich | Bietet derzeit keine Förderung an. |
Die Landesförderungen im Detail:
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Wien:MA 50Maria-Restituta-Platz 1/6. Stock, Infopoint1200 WienTel.: 01/4000-74860Umstieg von alten Öl- oder Gasheizungen
Die Stadt Wien unterstützt Sie dabei mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten – maximal 8.000 Euro pro Projekt.
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Niederösterreich:Landesregierung WohnbauförderungLandhausplatz 1/7a3109 St. PöltenTel.: 02742 22133Derzeit leider keine Landesförderung in Niederösterreich.
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Oberösterreich:Landesregierung, Abt. Land-und ForstwirtschaftBahnhofplatz 14021 LinzTel.: 0732/7720-11833Oberösterreich fördert die Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pelletheizung mit einem einmaligen Zuschuss von 2.900.- Euro.
Kaminöfen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch gefördert: In Wohnräumen befindliche Pellets- bzw. Einzelöfen werden in die Landesförderung einbezogen, wenn Biomasse die einzige Heizquelle darstellt und förderbare Kosten in der Höhe von mind. 4.400 Euro netto nachgewiesen werden.
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Salzburg:Amt der Salzburger LandesregierungPostfach 5275010 SalzburgTel.: 0662 8042 – 0Umstieg von alten Heizsytemen (Öl-, Gas- und auch Holzheizungen)
Das Land Salzburg fördert die Umstellung auf Pelletheizungen bei Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem einmaligen Direktzuschuss von 3.000,- Euro. -
Tirol:Amt der Tiroler LandesregierungEduard-Wallnöfer-Platz 36020 InnsbruckTel.: 0512/5082732Tirol fördert die Umstellung auf Pelletheizungen mit unterschiedlichen Förderungen:
- Annuitätenzuschuss - Finanzierung mit Bankkredit gefördert werden 25 bis 55 % der Investitionskosten als Annuitätenzuschuss bei Kreditfinanzierung mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren
- Einmalzuschuss - Einmaliger (nicht rückzahlbarer) Investitionskostenzuschuss. Gefördert werden 15 bis 50 % der förderbaren Kosten als Einmalzuschuss
- Zusatzförderung Ökobonus - bei der Reduktion des Heizwärmebedarfs (Sanierung/Dämmung). Die Höhe des Ökobonus ist abhängig von der Ökostufe und der Nutzfläche des Gebäudes. So erhalten zB Gebäude unter 300m2 in der Ökostufe 2050 einen Bonus von 8.800,-
Zusatzförderung Bonus - klimafreundliches Heizsystem
Der Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein hocheffizientes alternatives System wird gefördert. Diese Förderung wird zusätzlich zur Förderung für Einzelbauteile oder zur Ökobonusförderung (umfassende, thermisch-energetische Sanierung) gewährt. Zuschuss in der Höhe von EUR 3.000,-
Die Tiroler Sanierungsförderung gilt nur für Hauptwohnsitze und im Rahmen von Einkommensgrenzen.
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Vorarlberg:Landesregierung Abt. VIaRömerstraße 156901 BregenzTel.: 05574/511-26 116Basisförderung von 2.000,- € für Pelletkessel gem. Umweltzeichen Richtlinie UZ37, max. 50%.
Zusätzlicher Förderbonus von 1.000,- €, wenn die Pelletheizung eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung ersetzt.
Bei Ölheizungen muss der Öltank entfernt werden und die neue Anlage muss das Hauptheizsystem des Gebäudes sein. -
Burgenland:Burgenländische EnergieagenturMarktstraße 37000 EisenstadtTel.: 057/600/2801Umstieg von Öl- und Gasheizungen sowie alten Allesbrennern
Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro. -
Steiermark:Landesregierung WohnbauförderungDietrichsteinplatz 158010 GrazTel.: 0316 / 877-3713Ab 1. Februar 2026 startet vom Land Steiermark die neue Förderaktion „Förderung Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme“. Gefördert wird der Ersatz von veralteten und nicht mehr energieeffizienten Biomassekesseln und Wärmepumpen mit einem Mindestalter von 15 Jahren in bestehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern.
Förderhöhe: bis zu 3.000 Euro.
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Kärnten:Landesregierung WohnhaussanierungMießtalerstraße 69020 KlagenfurtTel.: 05 0536-30447Das Land Kärnten fördert die Umstellung auf Pelletheizungen für Eigenheime und sonstige Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen mit einem Einmalzuschuss von 35% der Investitionskosten, max. 6.000 € für den Ersatz einer fossilen Heizanlage
1 Höchstmögliche Förderung (ohne Bonus) beim Wechsel von Öl- oder Erdgaskesseln zu Pellet- oder Hackgutheizungen in Einfamilienhäusern, vorausgesetzt die Investitionskosten betragen mindestens 24.000 Euro.
2 Die Bonus-Förderung für stromerzeugende Biomasse-Heizanlagen beträgt maximal 5.000 Euro, was höchstens 50 % der Investitionskosten abdeckt.
3 Im Rahmen thermischer Sanierung: Förderung für Biomasse-Anlagen nur mit gleichzeitiger Installation einer Solar- oder PV-Anlage; maximal 35% von bis zu 35.000 Euro. Erwartete Anpassung der Richtlinien im März 2024.
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