Landesförderungen für Pelletheizungen

Die österreichischen Bundesländer unterstützen die Investition in eine umweltfreundliche Pelletheizung durch Förderungen.

Landesförderungen
  • MA 50
    Wien:
    MA 50
    Maria-Restituta-Platz 1/6. Stock, Infopoint
    1200 Wien
    Tel.: 01/4000-74860

    30% der anerkannten Kosten als Direktzuschuss bei der Umstellung vorhandener Heizanlagen außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente Biomasseanlagen.

  • Landesregierung Wohnbauförderung
    Niederösterreich:
    Landesregierung Wohnbauförderung
    Landhausplatz 1/7a
    3109 St. Pölten
    Tel.: 02742 22133

    Für den Ersatz von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe (z.B. Öl- oder Gaskessel bzw. Gasthermen) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-.

    Für den Ersatz eines ineffizienten mit biogenen Brennstoffen betriebenen Festbrennstoffkessels/Allesbrenner durch Heizungsanlagen mit biogenen oder alternativen Energieträgern, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 1.000,-.

    Förderbar sind Heizungsanlagen, die ab 1. Jänner 2022 installiert, fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden/werden. Ansuchen können online beantragt werden. Das Online-Ansuchen kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage eingebracht werden. Dieser Zuschuss kann pro Maßnahme innerhalb von 10 Jahren nur einmal gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.

  • Landesregierung, Abt. Land-und Forstwirtschaft
    Oberösterreich:
    Landesregierung, Abt. Land-und Forstwirtschaft
    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz
    Tel.: 0732/7720-11833

    Oberösterreich fördert die Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pelletheizung mit einem einmaligen Zuschuss von 2.900.- Euro, max. 50 % der Investionskosten; für Neuanlagen 1.400 Euro.

    Voraussetzungen:

    • Bei automatisch beschickten Feuerungsanlagen muss ein Mindestkesselwirkungsgrad von 90 % gemäß Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) erreicht werden.
    • Antragstellung bis spätestens 18 Monate nach Anfall der Kosten, längstens jedoch bis 31. Dezember 2020.
    • Nur Neuanlagen, förderbare Kosten von mind. 4.400,00 Euro netto.
    • Bei gemeinschaftlichen Biomasseheizanlagen und zentralen Heizanlagen bei Mietkauf-Reihenhäusern beträgt die Förderintensität 25 % und die Beihilfenobergrenze kann je nach Anzahl der am Projekt beteiligten Wohnobjekte bzw. Förderungswerber angehoben werden.

    Für eine ordnungsgemäße Entsorgung (Vorlage einer Rechnung durch ein befugtes Unternehmen) eines Öltanks kann ein Bonus in der Höhe bis zu 1.000 Euro auf den bestehenden Sockelbetrag aufgeschlagen werden.

    Bonus-Förderung für Private:
    5.000 Euro Erhöhungsbeitrag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen. Voraussetzung: Der Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control bzw. Stromkennzeichnung (Händlermix) für die Dauer von zumindest fünf Jahren.

  • Amt der Salzburger Landesregierung
    Salzburg:
    Amt der Salzburger Landesregierung
    Postfach 527
    5010 Salzburg
    Tel.: 0662 8042 – 0

    Das Land Salzburg fördert die Umstellung auf Pelletheizungen bei Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem einmaligen Direktzuschuss von 3.000,- Euro.

    • Die Heizung muss die einzige, zentrale Wärmeversorgung des Objektes sein.
    • Bestehende Heizkessel (auch Konvektoren bei Elektroheizungen) bzw. Öl- oder Gastanks sind nachweislich zu entsorgen.
    • Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden.

    Empfohlen wird die vorherige Inanspruchnahme der kostenlosen und produktneutralen Beratung durch die Energieberatung Salzburg. Dafür erhöht sich die Förderung um 100.- Euro.

  • Amt der Tiroler Landesregierung
    Tirol:
    Amt der Tiroler Landesregierung
    Eduard-Wallnöfer-Platz 3
    6020 Innsbruck
    Tel.: 0512/5082732

    Tirol fördert die Umstellung auf Pelletheizungen mit unterschiedlichen Förderungen:

    • Annuitätenzuschuss - Finanzierung mit Bankkredit gefördert werden 25 % der Investitionskosten als Annuitätenzuschuss bei Kreditfinanzierung mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren
    • Einmalzuschuss - Finanzierung mit Eigenmitteln gefördert werden 15 % der Investitionskosten als Einmalzuschuss
    • Zusatzförderung Ökobonus - bei der Reduktion des Heizwärmebedarfs (Sanierung/Dämmung). Die Höhe des Ökobonus ist abhängig von der Ökostufe und der Nutzfläche des Gebäudes. So erhalten zB Gebäude unter 300m2 in der Ökostufe 2030 einen Bonus von 3.850,-

    Zusatzförderung Bonus - klimafreundliches Heizsystem

    Der Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein hocheffizientes alternatives System wird gefördert. Diese Förderung wird zusätzlich zur Förderung für Einzelbauteile oder zur Ökobonusförderung (umfas­sende, thermisch-energetische Sanierung) gewährt. Zuschuss in der Höhe von EUR 3.000,-

    Die Tiroler Sanierungsförderung gilt nur für Hauptwohnsitze und im Rahmen von Einkommensgrenzen.

  • Landesregierung Abt. VIa
    Vorarlberg:
    Landesregierung Abt. VIa
    Römerstraße 15
    6901 Bregenz
    Tel.: 05574/511-26 116

    Basisförderung von 2.000,- € für Pelletkessel gem. Umweltzeichen Richtlinie UZ37, max. 50%.
    Zusätzlicher Förderbonus von 2.000,- , wenn die Pelletheizung eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung ersetzt.
    Bei Ölheizungen muss der Öltank entfernt werden und die neue Anlage muss das Hauptheizsystem des Gebäudes sein.

  • Burgenländische Energieagentur
    Burgenland:
    Burgenländische Energieagentur
    Marktstraße 3
    7000 Eisenstadt
    Tel.: 057/600/2801

    30%, max. 1.400.- Basisförderung für Pelletkessel

    Erhöhungsbeträge können für Pufferspeicher, Brennwertkessel, usw. gewährt werden - bis max. 2.200,- €

    Voraussetzung ist ein Energieausweis.

    Für Pelletkaminöfen gibt es eine Basisförderung von 30 %, max. 400 €, Höchstförderung bis zu 1.300 €.

    Achtung:
    Die Förderung wird nur gewährt, wenn ein Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz nicht wirtschaftlich ist.
    Diese Landesförderung untersagt die gleichzeitige Inanspruchnahme der Bundesförderung.

  • Landesregierung Wohnbauförderung
    Steiermark:
    Landesregierung Wohnbauförderung
    Dietrichsteinplatz 15
    8010 Graz
    Tel.: 0316 / 877-3713

    Die Wohnbauförderung des Landes Steiermark wurde mit 01.01.2023 auf einmalige Direktzuschüsse umgestellt.

    Die wesentliche Verbesserung in dieser Förderschiene ist, dass neue Pelletheizungen nun direkt gefördert werden können wenn alte Holzheizungen oder alte Wärmepumpenheizungen ausgetauscht werden.

    Einen Zuschuss von maximal 30% gibt es beim Kesseltausch.

  • Landesregierung Wohnhaussanierung
    Kärnten:
    Landesregierung Wohnhaussanierung
    Mießtalerstraße 6
    9020 Klagenfurt
    Tel.: 05 0536-30447

    Das Land Kärnten fördert die Umstellung auf Pelletheizungen für Eigenheime und sonstige Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen mit einem Förderungskredit oder einem Einmalzuschuss von 35% der Investitionskosten,

    - max. 6.000 € für den Ersatz einer fossilen Heizanlage
    - max. 3.000 € für den Ersatz einer anderen alten Heizanlage


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