Landesförderungen für Pelletheizungen

Alle neun Bundesländer im Überblick: wie viel Ihr Land zum Umstieg auf Pellets zahlt, was Sie dafür brauchen und wie Sie Land und Bund kombinieren.

Stand 2. November 2026

Bundesförderung wieder offen

Bis 6.000 € vom Bund für die Pelletheizung, mit Solaranlage 2.500 € mehr. Registrierung bis 31.12.2026.

Seit 2. November 2026 können Sie den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung wieder beim Bund registrieren. Land und Bund lassen sich in allen Bundesländern kombinieren, solange die Summe die Kosten nicht übersteigt.

bis 6.000 €
für die Pelletheizung beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung
+ 2.500 €
mit einer thermischen Solaranlage ab 6 m²
31.12.2026
Registrierung bis Jahresende. Ab 4.1.2027 gilt der Kesseltausch 2027, Antrag dann vor Baubeginn.

Ihre Förderung im Bundesland

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Reliefkarte Österreichs mit BundesländernVorarlbergTirolSalzburgKärntenSteiermarkOberösterreichNiederösterreichBurgenlandWien

Wählen Sie Ihr Bundesland auf der Karte. Sie sehen sofort, wie viel Land und Bund beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung zahlen.

Alle Bundesländer im Vergleich

Die Beträge kommen zusätzlich zur Bundesförderung. Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung zahlt der Bund in allen Bundesländern, also auch in Niederösterreich und der Steiermark.

Landesförderung für Pelletheizungen je Bundesland, Stand 2. November 2026
BundeslandLandeszuschuss beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung1Landeszuschuss beim Ersatz einer alten Holzheizung1Antrag beim LandLäuft bis
Vorarlberg3.000 €2.000 €nach Umsetzung31.12.2026
Tirol210.500 €7.500 €vor der Investition mit der Förderstelle klären31.12.2027
Salzburg3.000 €3.000 €Registrierung vor Umsetzung, Antrag danachlaufend
Kärnten33.000 €
+ 1.500 € Solarbonus
3.000 €
+ 1.500 € Solarbonus
nach Umsetzung31.12.2028
Oberösterreich2.900 €1.400 €nach Umsetzung31.12.2026
Steiermark4kein Landeszuschuss, nur Bundesförderung3.000 €vor Umsetzung31.12.2026
Niederösterreichkein Landeszuschuss, nur Bundesförderungkein Zuschussbis 1 Jahr nach Baubeginnlaufend
Wien8.000 €8.000 €nach Umsetzunglaufend
Burgenland2.000 €1.200 €nach Umsetzung31.12.2026
  1. Höchstbetrag der Landesförderung für ein Ein- oder Zweifamilienhaus beim Umstieg auf eine Pelletheizung, gerechnet mit 30.000 € förderbaren Kosten. Wo das Land einen Prozentsatz fördert (Wien 35 %, Burgenland und Steiermark 30 %, Tirol und Vorarlberg 25 %, Oberösterreich 50 % der Nettokosten), kann der Betrag bei geringeren Kosten niedriger sein.
  2. Tirol: Einmalzuschuss von 25 % der förderbaren Kosten ohne festen Höchstbetrag, bei 30.000 € also 7.500 €. Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung kommt der Bonus für ein klimafreundliches Heizsystem von 3.000 € dazu.
  3. Kärnten: Solarbonus von 1.500 €, wenn gleichzeitig eine thermische Solaranlage ab 6 m² Kollektorfläche errichtet wird.
  4. Steiermark: nur für den Ersatz eines mindestens 15 Jahre alten Biomassekessels. Das Budget 2026 ist begrenzt.

Unterm Strich bei 30.000 €

So viel einer Investition von 30.000 € übernehmen Bund und Land zusammen, beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung.

BundLandIhr Eigenanteil

  1. Vorarlberg9.000 €30 %
  2. Tirol16.500 €55 %
  3. Salzburg9.000 €30 %
  4. Kärnten9.000 €30 %
  5. Oberösterreich8.900 €30 %
  6. Steiermark6.000 €20 %
  7. Niederösterreich6.000 €20 %
  8. Wien14.000 €47 %
  9. Burgenland8.000 €27 %

Die Landesförderungen im Detail

Alle Rechenbeispiele gehen von einer Pelletheizung mit Lagerraum und Montage im Einfamilienhaus aus, 30.000 € förderbare Kosten. Mit thermischer Solaranlage zahlt der Bund beim Ersatz einer fossilen Heizung 2.500 € mehr.

VorarlbergLand bis 3.000 €

Basisförderung von 2.000 € für einen Pelletkessel nach Umweltzeichen UZ 37. Ersetzt er eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung, kommen 1.000 € dazu, höchstens 25 % der Kosten.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz
  • Baubewilligung mind. 10 Jahre
  • Pelletkessel nach UZ 37 mit Pufferspeicher
  • Fossilbonus: Öl-, Gas- oder Allesbrenner wird ersetzt, Öltank entfernt
  • im Nahwärmegebiet nur Anschluss förderbar.

Antrag und Fristen

Nach Umsetzung. bis 6 Monate nach Inbetriebnahme, spätestens 31.12.2026 Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2026.

Mit dem Kesseltausch des Bundes kombinierbar, nicht aber mit „Sauber Heizen für Alle“.

Rechenbeispiel Vorarlberg

Sie ersetzen eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung
Bund 6.000 € + Land 3.000 €9.000 € Förderung, Eigenanteil 21.000 €
Sie ersetzen eine alte Holzheizung
Land 2.000 €2.000 € Förderung, Eigenanteil 28.000 €

Förderstelle

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereich Energie und Klimaschutz
Römerstraße 15, 6901 Bregenz
Tel. 05574 511-26105
wirtschaft@vorarlberg.at

TirolLand bis 10.500 €

Tirol fördert 25 % der förderbaren Kosten als Einmalzuschuss, bei 30.000 € also 7.500 €. Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung kommt der Bonus für ein klimafreundliches Heizsystem von 3.000 € dazu. Gilt für Hauptwohnsitze, bis Ende 2027 ohne Einkommensgrenze.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz
  • Baubewilligung älter als 10 Jahre
  • Pufferspeicher mind. 1.000 Liter
  • keine fossile Hybridanlage
  • Einbau durch ein befugtes Unternehmen
  • einkommensunabhängig bei Antrag bis 31.12.2027.

Zusätzlich möglich

  • Bonus klimafreundliches Heizsystem 3.000 € bei Fossiltausch
  • alternativ Annuitätenzuschuss 35 %

Antrag und Fristen

Vor der Investition mit der Förderstelle klären. Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2027.

Mit der Bundesförderung kombinierbar.

Rechenbeispiel Tirol

Sie ersetzen eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung
Bund 6.000 € + Land 10.500 €16.500 € Förderung, Eigenanteil 13.500 €
Sie ersetzen eine alte Holzheizung
Land 7.500 €7.500 € Förderung, Eigenanteil 22.500 €

Förderstelle

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel. 0512 508-2732
wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

SalzburgLand bis 3.000 €

Direktzuschuss von 3.000 € für den Umstieg auf eine Pelletheizung in bestehenden Gebäuden, auch beim Ersatz einer alten Holzheizung. Vor dem Auftrag ist eine Online-Registrierung nötig.

Voraussetzungen

  • Bestandsgebäude, überwiegend privat genutzt
  • Pelletheizung als einzige zentrale Wärmeversorgung
  • kein möglicher Nah-/Fernwärmeanschluss
  • Einbau durch ein befugtes Unternehmen.

Zusätzlich möglich

  • Thermische Solaranlage separat förderbar

Antrag und Fristen

Registrierung vor Umsetzung, Antrag danach. Fertigstellung und Antrag binnen 9 Monaten nach Registrierung, Fossiltausch erst nach Auszahlung der Bundesförderung

Mit der Bundesförderung kombinierbar. Beim Ersatz einer fossilen Heizung zahlt das Land erst nach der Bundesförderung.

Rechenbeispiel Salzburg

Sie ersetzen eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung
Bund 6.000 € + Land 3.000 €9.000 € Förderung, Eigenanteil 21.000 €
Sie ersetzen eine alte Holzheizung
Land 3.000 €3.000 € Förderung, Eigenanteil 27.000 €

Förderstelle

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 4/04
Postfach 527, 5010 Salzburg
Tel. 0662 8042-3791
energie-foerderung@salzburg.gv.at

KärntenLand bis 3.000 €

Pauschale von 3.000 € für den Umstieg auf eine Pelletheizung, egal ob eine fossile oder eine alte Holzheizung ersetzt wird. Wer gleichzeitig eine thermische Solaranlage ab 6 m² errichtet, erhält 1.500 € zusätzlich.

Voraussetzungen

  • Natürliche Person, Hauptwohnsitz
  • Baubewilligung mind. 20 Jahre
  • Kessel nach UZ 37 (2025), mind. 85 % Wirkungsgrad, unter 100 kW
  • Ausführung durch befugtes Unternehmen
  • Vorrang Nah-/Fernwärme.

Zusätzlich möglich

  • Hydraulischer Abgleich +200 €
  • Zusatzförderung für Haushalte mit niedrigem Einkommen

Antrag und Fristen

Nach Umsetzung. Online nach Abschluss der Maßnahme, bei Fossiltausch mit KPC-Förderzusicherung des Bundes. Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2028.

Mit der Bundesförderung kombinierbar. Beim Fossiltausch ist die Förderzusicherung des Bundes dem Landesantrag beizulegen.

Rechenbeispiel Kärnten

Sie ersetzen eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung
Bund 6.000 € + Land 3.000 €9.000 € Förderung, Eigenanteil 21.000 €
Sie ersetzen eine alte Holzheizung
Land 3.000 €3.000 € Förderung, Eigenanteil 27.000 €

Mit thermischer Solaranlage zahlt Kärnten zusätzlich 1.500 €.

Förderstelle

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt
Tel. 050 536-31160
abt11.post@ktn.gv.at

OberösterreichLand bis 2.900 €

Einmaliger Zuschuss von bis zu 2.900 € für den Umstieg von Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner auf Pellets. Die Erneuerung eines mindestens 10 Jahre alten Biomassekessels wird mit bis zu 1.400 € gefördert, jeweils höchstens 50 % der Nettokosten.

Voraussetzungen

  • Betriebsstandort bzw. Gebäude in OÖ
  • Erneuerung: Altkessel mind. 10 Jahre
  • Typenprüfung, UZ 37, mind. 90 % Wirkungsgrad bei automatischer Beschickung
  • keine fossile Zusatzheizung
  • kein Neubau
  • kein sinnvoller Fernwärmeanschluss.

Zusätzlich möglich

  • Pellet-Einzelofen förderbar, wenn Biomasse einzige Heizquelle und mind. 4.400 € netto förderbare Kosten

Antrag und Fristen

Nach Umsetzung. bis 18 Monate nach Hauptrechnung, längstens 31.12.2026 Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2026.

Mit der Bundesförderung kombinierbar.

Rechenbeispiel Oberösterreich

Sie ersetzen eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung
Bund 6.000 € + Land 2.900 €8.900 € Förderung, Eigenanteil 21.100 €
Sie ersetzen eine alte Holzheizung
Land 1.400 €1.400 € Förderung, Eigenanteil 28.600 €

Förderstelle

Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. 0732 7720-11501
lfw.Post@ooe.gv.at

SteiermarkLand bis 3.000 €

Für den Umstieg von Öl oder Gas gibt es keine Landesförderung, hier hilft nur die Bundesförderung. Wer einen mindestens 15 Jahre alten Biomassekessel ersetzt, erhält bis zu 3.000 €, höchstens 30 % der Kosten.

Voraussetzungen

  • Privatperson
  • Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus
  • Ersatz eines mind. 15 Jahre alten Biomassekessels
  • Kessel bis 100 kW
  • kein wirtschaftlicher Nah-/Fernwärmeanschluss.

Antrag und Fristen

Vor Umsetzung. Umsetzung binnen 9 Monaten nach Antrag Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2026.

Der Bund fördert nur den Ersatz fossiler Heizungen, für den Holz-Tausch gibt es daher nur die Landesförderung.

Rechenbeispiel Steiermark

Sie ersetzen eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung
Bund 6.000 € + Land 0 €6.000 € Förderung, Eigenanteil 24.000 €
Sie ersetzen eine alte Holzheizung
Land 3.000 €3.000 € Förderung, Eigenanteil 27.000 €

Förderstelle

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A15 Energie und Wohnbau
Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz
Tel. 0316 877-3955
energieberatung@stmk.gv.at

Niederösterreichnur Bundesförderung

Niederösterreich zahlt derzeit keinen eigenen Zuschuss für den Heizungstausch. Wer mit Bankkredit saniert, kann über die Eigenheimsanierung einen Annuitätenzuschuss erhalten. Die Bundesförderung gilt auch in Niederösterreich.

Voraussetzungen

  • Eigenheimsanierung: natürliche Person, Hauptwohnsitz, Gebäude fertiggestellt.

Zusätzlich möglich

  • Eigenheimsanierung: Annuitätenzuschuss 4 % über 10 Jahre bei Bankdarlehen
  • Sauber Heizen für Alle für einkommensschwache Haushalte

Antrag und Fristen

Bis 1 Jahr nach Baubeginn. spätestens 1 Jahr nach Baubeginn

Mit der Bundesförderung kombinierbar. Für dieselbe Maßnahme ist nur eine Landesförderung möglich.

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten
Tel. 02742 22133
post.f2auskunft@noel.gv.at

WienLand bis 8.000 €

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 35 % der förderbaren Kosten, im Eigenheim höchstens 8.000 €. Die neue Pelletheizung muss die alleinige Heizung sein, die Altanlage wird demontiert.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz
  • Mieter und Eigentümer antragsberechtigt
  • Altanlage demontiert, neue Anlage alleinige Heizung
  • Einkommensgrenzen nach WWFSG.

Antrag und Fristen

Nach Umsetzung. Rechnungen höchstens 6 Monate vor Antrag

Mit der Bundesförderung kombinierbar.

Rechenbeispiel Wien

Sie ersetzen eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung
Bund 6.000 € + Land 8.000 €14.000 € Förderung, Eigenanteil 16.000 €
Sie ersetzen eine alte Holzheizung
Land 8.000 €8.000 € Förderung, Eigenanteil 22.000 €

Förderstelle

MA 50, Infopoint Wohnungsverbesserung
Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien
Tel. 01 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at

BurgenlandLand bis 2.000 €

Sonderförderaktion 2026: 30 % der anrechenbaren Kosten, höchstens 2.000 € für den Tausch einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung. Der Tausch einer mindestens 15 Jahre alten Holzheizung wird mit höchstens 1.200 € gefördert.

Voraussetzungen

  • Privatperson
  • Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus im Eigentum. Holz-Tausch: Altanlage mind. 15 Jahre, Kessel nach UZ 37 (2025), mind. 85 % Wirkungsgrad, kein wirtschaftlicher Fernwärmeanschluss.

Zusätzlich möglich

  • Sozialbonus für einkommensschwache Haushalte (Fossiltausch)

Antrag und Fristen

Nach Umsetzung. Fossiltausch: bis 12 Monate nach Rechnung. Holz-Tausch: bis 6 Monate nach Fertigstellung. Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2026.

Beim Fossiltausch mit der Bundesförderung kombinierbar. Der Holz-Tausch ist nicht mit anderen Landes- oder Bundesförderungen kombinierbar.

Rechenbeispiel Burgenland

Sie ersetzen eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung
Bund 6.000 € + Land 2.000 €8.000 € Förderung, Eigenanteil 22.000 €
Sie ersetzen eine alte Holzheizung
Land 1.200 €1.200 € Förderung, Eigenanteil 28.800 €

Förderstelle

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel. 057 600-2801
post.a9-energie@bgld.gv.at

So holen Sie die volle Förderung

  1. Energieberatung machen

    Die Bundesförderung verlangt ein Protokoll einer Energieberatung Ihres Bundeslands. Sie ist meist kostenlos, vor Ort, per Telefon oder online. Auch proPellets berät Sie kostenlos.

  2. Beim Bund registrieren

    Vor dem Auftrag auf sanierungsoffensive.gv.at. Die Registrierung sichert das Budget für 9 Monate.

  3. Landesförderung beantragen

    In Salzburg und der Steiermark vor dem Auftrag, in den meisten anderen Ländern nach der Fertigstellung. Die Fristen finden Sie bei jedem Land im Detailteil.

  4. Gemeinde fragen

    Viele Gemeinden zahlen zusätzlich. Eine Übersicht finden Sie bei den Gemeindeförderungen.

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Häufige Fragen

Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?

Ja, in allen Bundesländern. Alle Förderungen zusammen dürfen die Kosten nicht übersteigen und werden in der Transparenzdatenbank erfasst. In Salzburg ist die Gesamtförderung mit 75 % der Kosten begrenzt. Im Burgenland ist der Holz-Tausch nicht mit anderen Förderungen kombinierbar, in Vorarlberg die Landesförderung nicht mit „Sauber Heizen für Alle“.

Wird auch der Tausch einer alten Holz- oder Pelletheizung gefördert?

Vom Bund nicht, er fördert nur den Ausstieg aus Öl, Gas, Kohle und Stromheizungen. Mehrere Länder fördern aber den Ersatz alter Biomassekessel: Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Wien, Oberösterreich (Kessel ab 10 Jahren), Burgenland und Steiermark (ab 15 Jahren).

Wird ein Pellet-Kaminofen gefördert?

Gefördert werden in der Regel Zentralheizungen. Oberösterreich fördert einen Pellet-Einzelofen, wenn er die einzige Heizquelle ist und mindestens 4.400 € netto förderbare Kosten nachgewiesen werden.

Welche Unterlagen brauche ich?

Meist das Protokoll der Energieberatung, die Rechnungen samt Zahlungsbelegen auf Ihren Namen, das Abnahme- oder Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs und einen Nachweis, dass die alte Heizung stillgelegt und entsorgt wurde. Dazu kommen die Formulare des Landes.

Gibt es mehr Geld für Haushalte mit geringem Einkommen?

Ja. Über „Sauber Heizen für Alle“ übernehmen Bund und Länder bis zu 100 % der Kosten, für Pelletkessel bis 36.180 €. Ob Sie berechtigt sind, prüft die ORF-Beitrags Service GmbH.

Was ändert sich 2027?

Beim Bund gilt ab 4. Jänner 2027 der Kesseltausch 2027, der Antrag kommt dann vor den Baubeginn. Mehrere Landesprogramme (Oberösterreich, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland) laufen am 31.12.2026 aus. Sobald die Länder ihre Programme für 2027 veröffentlichen, aktualisieren wir diese Seite.

Was bekommen Sie genau?

Der Förderrechner zeigt Ihren Betrag für Ihr Bundesland und Ihre Heizung. Wer lieber persönlich spricht: Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

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Familie im Wohnzimmer ihres mit Pellets beheizten Hauses