Alle neun Bundesländer im Überblick: wie viel Ihr Land zum Umstieg auf Pellets zahlt, was Sie dafür brauchen und wie Sie Land und Bund kombinieren.
Seit 2. November 2026 können Sie den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung wieder beim Bund registrieren. Land und Bund lassen sich in allen Bundesländern kombinieren, solange die Summe die Kosten nicht übersteigt.
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Wählen Sie Ihr Bundesland auf der Karte. Sie sehen sofort, wie viel Land und Bund beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung zahlen.
Die Beträge kommen zusätzlich zur Bundesförderung. Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung zahlt der Bund in allen Bundesländern, also auch in Niederösterreich und der Steiermark.
| Bundesland | Landeszuschuss beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung1 | Landeszuschuss beim Ersatz einer alten Holzheizung1 | Antrag beim Land | Läuft bis |
|---|---|---|---|---|
| Vorarlberg | 3.000 € | 2.000 € | nach Umsetzung | 31.12.2026 |
| Tirol2 | 10.500 € | 7.500 € | vor der Investition mit der Förderstelle klären | 31.12.2027 |
| Salzburg | 3.000 € | 3.000 € | Registrierung vor Umsetzung, Antrag danach | laufend |
| Kärnten3 | 3.000 € + 1.500 € Solarbonus | 3.000 € + 1.500 € Solarbonus | nach Umsetzung | 31.12.2028 |
| Oberösterreich | 2.900 € | 1.400 € | nach Umsetzung | 31.12.2026 |
| Steiermark4 | kein Landeszuschuss, nur Bundesförderung | 3.000 € | vor Umsetzung | 31.12.2026 |
| Niederösterreich | kein Landeszuschuss, nur Bundesförderung | kein Zuschuss | bis 1 Jahr nach Baubeginn | laufend |
| Wien | 8.000 € | 8.000 € | nach Umsetzung | laufend |
| Burgenland | 2.000 € | 1.200 € | nach Umsetzung | 31.12.2026 |
So viel einer Investition von 30.000 € übernehmen Bund und Land zusammen, beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung.
BundLandIhr Eigenanteil
Alle Rechenbeispiele gehen von einer Pelletheizung mit Lagerraum und Montage im Einfamilienhaus aus, 30.000 € förderbare Kosten. Mit thermischer Solaranlage zahlt der Bund beim Ersatz einer fossilen Heizung 2.500 € mehr.
Basisförderung von 2.000 € für einen Pelletkessel nach Umweltzeichen UZ 37. Ersetzt er eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung, kommen 1.000 € dazu, höchstens 25 % der Kosten.
Nach Umsetzung. bis 6 Monate nach Inbetriebnahme, spätestens 31.12.2026 Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2026.
Mit dem Kesseltausch des Bundes kombinierbar, nicht aber mit „Sauber Heizen für Alle“.
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereich Energie und Klimaschutz
Römerstraße 15, 6901 Bregenz
Tel. 05574 511-26105
wirtschaft@vorarlberg.at
Tirol fördert 25 % der förderbaren Kosten als Einmalzuschuss, bei 30.000 € also 7.500 €. Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung kommt der Bonus für ein klimafreundliches Heizsystem von 3.000 € dazu. Gilt für Hauptwohnsitze, bis Ende 2027 ohne Einkommensgrenze.
Vor der Investition mit der Förderstelle klären. Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2027.
Mit der Bundesförderung kombinierbar.
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel. 0512 508-2732
wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Direktzuschuss von 3.000 € für den Umstieg auf eine Pelletheizung in bestehenden Gebäuden, auch beim Ersatz einer alten Holzheizung. Vor dem Auftrag ist eine Online-Registrierung nötig.
Registrierung vor Umsetzung, Antrag danach. Fertigstellung und Antrag binnen 9 Monaten nach Registrierung, Fossiltausch erst nach Auszahlung der Bundesförderung
Mit der Bundesförderung kombinierbar. Beim Ersatz einer fossilen Heizung zahlt das Land erst nach der Bundesförderung.
Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 4/04
Postfach 527, 5010 Salzburg
Tel. 0662 8042-3791
energie-foerderung@salzburg.gv.at
Pauschale von 3.000 € für den Umstieg auf eine Pelletheizung, egal ob eine fossile oder eine alte Holzheizung ersetzt wird. Wer gleichzeitig eine thermische Solaranlage ab 6 m² errichtet, erhält 1.500 € zusätzlich.
Nach Umsetzung. Online nach Abschluss der Maßnahme, bei Fossiltausch mit KPC-Förderzusicherung des Bundes. Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2028.
Mit der Bundesförderung kombinierbar. Beim Fossiltausch ist die Förderzusicherung des Bundes dem Landesantrag beizulegen.
Mit thermischer Solaranlage zahlt Kärnten zusätzlich 1.500 €.
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt
Tel. 050 536-31160
abt11.post@ktn.gv.at
Einmaliger Zuschuss von bis zu 2.900 € für den Umstieg von Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner auf Pellets. Die Erneuerung eines mindestens 10 Jahre alten Biomassekessels wird mit bis zu 1.400 € gefördert, jeweils höchstens 50 % der Nettokosten.
Nach Umsetzung. bis 18 Monate nach Hauptrechnung, längstens 31.12.2026 Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2026.
Mit der Bundesförderung kombinierbar.
Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. 0732 7720-11501
lfw.Post@ooe.gv.at
Für den Umstieg von Öl oder Gas gibt es keine Landesförderung, hier hilft nur die Bundesförderung. Wer einen mindestens 15 Jahre alten Biomassekessel ersetzt, erhält bis zu 3.000 €, höchstens 30 % der Kosten.
Vor Umsetzung. Umsetzung binnen 9 Monaten nach Antrag Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2026.
Der Bund fördert nur den Ersatz fossiler Heizungen, für den Holz-Tausch gibt es daher nur die Landesförderung.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A15 Energie und Wohnbau
Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz
Tel. 0316 877-3955
energieberatung@stmk.gv.at
Niederösterreich zahlt derzeit keinen eigenen Zuschuss für den Heizungstausch. Wer mit Bankkredit saniert, kann über die Eigenheimsanierung einen Annuitätenzuschuss erhalten. Die Bundesförderung gilt auch in Niederösterreich.
Bis 1 Jahr nach Baubeginn. spätestens 1 Jahr nach Baubeginn
Mit der Bundesförderung kombinierbar. Für dieselbe Maßnahme ist nur eine Landesförderung möglich.
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten
Tel. 02742 22133
post.f2auskunft@noel.gv.at
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 35 % der förderbaren Kosten, im Eigenheim höchstens 8.000 €. Die neue Pelletheizung muss die alleinige Heizung sein, die Altanlage wird demontiert.
Nach Umsetzung. Rechnungen höchstens 6 Monate vor Antrag
Mit der Bundesförderung kombinierbar.
MA 50, Infopoint Wohnungsverbesserung
Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien
Tel. 01 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at
Sonderförderaktion 2026: 30 % der anrechenbaren Kosten, höchstens 2.000 € für den Tausch einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung. Der Tausch einer mindestens 15 Jahre alten Holzheizung wird mit höchstens 1.200 € gefördert.
Nach Umsetzung. Fossiltausch: bis 12 Monate nach Rechnung. Holz-Tausch: bis 6 Monate nach Fertigstellung. Das Landesprogramm läuft bis 31.12.2026.
Beim Fossiltausch mit der Bundesförderung kombinierbar. Der Holz-Tausch ist nicht mit anderen Landes- oder Bundesförderungen kombinierbar.
Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel. 057 600-2801
post.a9-energie@bgld.gv.at
Die Bundesförderung verlangt ein Protokoll einer Energieberatung Ihres Bundeslands. Sie ist meist kostenlos, vor Ort, per Telefon oder online. Auch proPellets berät Sie kostenlos.
Vor dem Auftrag auf sanierungsoffensive.gv.at. Die Registrierung sichert das Budget für 9 Monate.
In Salzburg und der Steiermark vor dem Auftrag, in den meisten anderen Ländern nach der Fertigstellung. Die Fristen finden Sie bei jedem Land im Detailteil.
Viele Gemeinden zahlen zusätzlich. Eine Übersicht finden Sie bei den Gemeindeförderungen.
Ja, in allen Bundesländern. Alle Förderungen zusammen dürfen die Kosten nicht übersteigen und werden in der Transparenzdatenbank erfasst. In Salzburg ist die Gesamtförderung mit 75 % der Kosten begrenzt. Im Burgenland ist der Holz-Tausch nicht mit anderen Förderungen kombinierbar, in Vorarlberg die Landesförderung nicht mit „Sauber Heizen für Alle“.
Vom Bund nicht, er fördert nur den Ausstieg aus Öl, Gas, Kohle und Stromheizungen. Mehrere Länder fördern aber den Ersatz alter Biomassekessel: Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Wien, Oberösterreich (Kessel ab 10 Jahren), Burgenland und Steiermark (ab 15 Jahren).
Gefördert werden in der Regel Zentralheizungen. Oberösterreich fördert einen Pellet-Einzelofen, wenn er die einzige Heizquelle ist und mindestens 4.400 € netto förderbare Kosten nachgewiesen werden.
Meist das Protokoll der Energieberatung, die Rechnungen samt Zahlungsbelegen auf Ihren Namen, das Abnahme- oder Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs und einen Nachweis, dass die alte Heizung stillgelegt und entsorgt wurde. Dazu kommen die Formulare des Landes.
Ja. Über „Sauber Heizen für Alle“ übernehmen Bund und Länder bis zu 100 % der Kosten, für Pelletkessel bis 36.180 €. Ob Sie berechtigt sind, prüft die ORF-Beitrags Service GmbH.
Beim Bund gilt ab 4. Jänner 2027 der Kesseltausch 2027, der Antrag kommt dann vor den Baubeginn. Mehrere Landesprogramme (Oberösterreich, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland) laufen am 31.12.2026 aus. Sobald die Länder ihre Programme für 2027 veröffentlichen, aktualisieren wir diese Seite.
Der Förderrechner zeigt Ihren Betrag für Ihr Bundesland und Ihre Heizung. Wer lieber persönlich spricht: Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich.