Landesförderungen Texte
{box}
Bundesförderung wieder offen
Bis 6.000 € vom Bund für die Pelletheizung, mit Solaranlage 2.500 € mehr. Registrierung bis 31.12.2026.
Seit 2. November 2026 können Sie den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung wieder beim Bund registrieren. Land und Bund lassen sich in allen Bundesländern kombinieren, solange die Summe die Kosten nicht übersteigt.
- bis 6.000 € für die Pelletheizung beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung
- + 2.500 € mit einer thermischen Solaranlage ab 6 m²
- 31.12.2026 Registrierung bis Jahresende. Ab 4.1.2027 gilt der Kesseltausch 2027, der Antrag kommt dann vor den Baubeginn.
Alles zur Bundesförderung · sanierungsoffensive.gv.at
Ihre Förderung im Bundesland
Klicken Sie auf Ihr Bundesland. Darunter sehen Sie, wie viel Land und Bund beim Umstieg auf eine Pelletheizung zahlen, und alle Details zum Antrag.
{karte}
{liste}
Unterm Strich: das Rechenbeispiel
Wählen Sie, welche Heizung Sie ersetzen. Die Balken zeigen, wie viel Bund und Land in jedem Bundesland übernehmen. Ein Klick auf den Namen öffnet das Bundesland oben in der Liste.
{rechenbeispiel}
Höchstbeträge für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Wo das Land einen Prozentsatz der Kosten fördert, kann der Betrag bei geringeren Kosten niedriger sein. Ihren genauen Betrag zeigt der proPellets Förderrechner.
So holen Sie die volle Förderung
- Energieberatung machen. Die Bundesförderung verlangt ein Protokoll einer Energieberatung Ihres Bundeslands. Sie ist meist kostenlos, vor Ort, per Telefon oder online. Auch proPellets berät Sie kostenlos.
- Beim Bund registrieren. Vor dem Auftrag auf sanierungsoffensive.gv.at. Die Registrierung sichert das Budget für 9 Monate.
- Landesförderung beantragen. In Salzburg und der Steiermark vor dem Auftrag, in den meisten anderen Ländern nach der Fertigstellung. Die Fristen finden Sie bei jedem Bundesland unter „Weitere Details“.
- Gemeinde fragen. Viele Gemeinden zahlen zusätzlich. Eine Übersicht finden Sie bei den Gemeindeförderungen.
Wie eine Familie von Öl auf Pellets umgestiegen ist, lesen Sie in unserer Homestory.
{faq}
Häufige Fragen
Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?
Ja, in allen Bundesländern. Alle Förderungen zusammen dürfen die Kosten nicht übersteigen und werden in der Transparenzdatenbank erfasst. In Salzburg ist die Gesamtförderung mit 75 % der Kosten begrenzt. Im Burgenland ist der Holz-Tausch nicht mit anderen Förderungen kombinierbar, in Vorarlberg die Landesförderung nicht mit „Sauber Heizen für Alle“.
Wird auch der Tausch einer alten Holz- oder Pelletheizung gefördert?
Vom Bund nicht, er fördert nur den Ausstieg aus Öl, Gas, Kohle und Stromheizungen. Mehrere Länder fördern aber den Ersatz alter Biomassekessel: Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Wien, Oberösterreich (Kessel ab 10 Jahren), Burgenland und Steiermark (ab 15 Jahren).
Wird ein Pellet-Kaminofen gefördert?
Gefördert werden in der Regel Zentralheizungen. Oberösterreich fördert einen Pellet-Einzelofen, wenn er die einzige Heizquelle ist und mindestens 4.400 € netto förderbare Kosten nachgewiesen werden.
Welche Unterlagen brauche ich?
Meist das Protokoll der Energieberatung, die Rechnungen samt Zahlungsbelegen auf Ihren Namen, das Abnahme- oder Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs und einen Nachweis, dass die alte Heizung stillgelegt und entsorgt wurde. Dazu kommen die Formulare des Landes.
Gibt es mehr Geld für Haushalte mit geringem Einkommen?
Ja. Über „Sauber Heizen für Alle“ übernehmen Bund und Länder bis zu 100 % der Kosten, für Pelletkessel bis 36.180 €. Ob Sie berechtigt sind, prüft die ORF-Beitrags Service GmbH.
Was ändert sich 2027?
Beim Bund gilt ab 4. Jänner 2027 der Kesseltausch 2027, der Antrag kommt dann vor den Baubeginn. Mehrere Landesprogramme (Oberösterreich, Vorarlberg, Steiermark, Burgenland) laufen am 31.12.2026 aus. Sobald die Länder ihre Programme für 2027 veröffentlichen, aktualisieren wir diese Seite.
{aktion}
Was bekommen Sie genau?
Der Förderrechner zeigt Ihren Betrag für Ihr Bundesland und Ihre Heizung. Wer lieber persönlich spricht: Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Zum Förderrechner Kostenlose Beratung anfordern

Quellen und Hinweise
Grundlage sind die Förderrichtlinien und Infoblätter der Länder, die Infoblätter „Kesseltausch 2026“ und „Kesseltausch 2027“ der Kommunalkredit Public Consulting sowie die Länderübersichten des Österreichischen Biomasse-Verbands. Verbindlich sind ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Förderstelle. Bitte klären Sie Ihr Vorhaben vor dem Auftrag mit der Förderstelle.
Diese Seite wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird laufend aktualisiert. proPellets Austria übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Details im Impressum. Klickflächen der Karte nach svg-maps (Victor Cazanave), CC BY 4.0.

